Frag die Luxstream KI

Wir machen’s möglich – mit Förderung & Energieeffizienz

Förderung im Überblick

  • Fördersatz: 15 % der förderfähigen Ausgaben für Innenbeleuchtungsanlagen
  • Mindestinvestition: 300 € (brutto) pro Einzelmaßnahme
  • Deckelung: Maximal 500 €/m² Nettogrundfläche (thermisch konditionierter Bereich)
  • Expertenpflicht: Ein Energieeffizienz-Experte (EEE) muss in Antragstellung und Nachweisführung eingebunden werden
  • Förderfähig: Austausch oder Einbau energieeffizienter LED-Beleuchtungssysteme in bestehenden Industrie- und Gewerbehallen

Wer darf die Förderung beantragen?

  • Unternehmen jeder Größe (inkl. Einzelunternehmen, mittelständische Betriebe, Konzerne)
  • Kommunale Unternehmen und Zweckverbände
  • Körperschaften des öffentlichen Rechts (z. B. Kammern, Verbände)
  • Gemeinnützige Organisationen
  • Contractoren, die Beleuchtungsprojekte im Auftrag umsetzen

Berechtigt sind Eigentümer, Pächter oder Mieter der betroffenen Gebäude oder Gebäudeteile.

Was wird gefördert – was nicht

Förderfähig:

  • Austausch oder Neuinstallation von energieeffizienten LED-Leuchten in bestehenden Industrie- und Gewerbegebäuden
  • Einbau von Steuer- und Regeltechnik zur Automatisierung (z. B. Präsenz-, Tageslicht- oder Zonensteuerung)
  • Alle Maßnahmen, die die technischen Mindestanforderungen der BEG EM erfüllen (z. B. Lichtausbeute, Lebensdauer, Effizienzklasse)

Nicht förderfähig:

  • Außen-, Parkplatz- oder Fassadenbeleuchtung
  • Gebrauchte Leuchten oder Komponenten
  • Eigenbau- oder Prototypenlösungen
  • Neubauten (BAFA fördert nur Bestandsgebäude)

So läuft’s mit LUXSTREAM

Durch unsere langlebigen LED Lösungen und Energieeffizienz Experten, bieten wir Ihnen bei Hallenbeleuchtung, Parkplatz oder Fassadenbeleuchtung Qualität und Unterstützung, schlüsselfertig aus einer Hand.

1.

Kostenvoranschlag & technische Daten
Wir prüfen, dass alle eingesetzten Leuchten die geforderte Effizienz und Lichtausbeute nach BAFA-TMA erfüllen.

2.

Energieeffizienz-Experte einbinden
Unser Partner erstellt die technische Projektbeschreibung (TPB) für den Antrag und den technischen Projektnachweis (TPN) nach Umsetzung.

3.

Antragstellung & Förderbegleitung
Wir bereiten den BAFA-Antrag für Sie vor, übernehmen die Kommunikation mit dem EEE und begleiten die Maßnahme bis zur Auszahlung.

Fragen und Antworten

  • Fördersatz – Wie hoch ist die Förderung?
    15 % der förderfähigen Ausgaben für Beleuchtungssysteme.
  • Mindestinvestition – Gibt es eine Untergrenze?
    Ja – ab 300 € (brutto) pro Maßnahme.
  • Förderumfang – Wird Außen- oder Parkplatzlicht gefördert?
    Nein, nur Innenbeleuchtung in bestehenden Gebäuden.
  • Expertenpflicht – Muss ein Energieeffizienz-Experte eingebunden werden?
    Ja, für Antrag und Nachweisführung ist das verpflichtend.
  • Gebäudeart – Gilt das Programm auch für Neubauten?
    Nein, nur für Bestandsgebäude.
  • Wird auch bei Leasing gefördert?
    Ja, auch dann kann eine Förderung beantragt werden.

 

Ihr Vorteil mit LUXSTREAM

Durch unsere langlebigen, BAFA-konformen LED-Lichtsysteme und die enge Zusammenarbeit mit zertifizierten Energieeffizienz-Experten sichern Sie sich eine staatliche Förderung, reduzierte Energiekosten und eine schnelle Amortisation – schlüsselfertig aus einer Hand.

Ihr Ansprechpartner

Haben Sie Fragen? Als ihr persönlicher Ansprechpartner bin ich gerne für Sie da.

Innendienst

Kundensupport

+49 6151 629420