Frag die Luxstream KI

LIEFERANTEN-VERHALTENSKODEX

PÄAMBEL

Die Luxstream GmbH (nachfolgend „LX“ genannt) hat aufgrund ihres Werteverständnisses ein hohes eigenes Interesse ihre geschäftlichen Aktivitäten unter kompromissloser Einhaltung geltender gesetzlicher Vorgaben und mit Integrität und Aufrichtigkeit zu tätigen. Die Unternehmensrichtlinien von LX geben bestimmte Werte und Grundsätze vor die im Code of Condcut kodifiziert sind, zu denen sich LX bekennt. Die Geschäftsführung und Mitarbeiter von LX fühlen sich der Einhaltung dieser Unternehmensrichtlinien verpflichtet. Für LX ist die Zusammenarbeit mit Geschäftspartnern und Lieferanten Voraussetzung, dass diese dieselben sozialen Ziele und ethischen Grundsätze verfolgen wie LX und ihre Mitarbeiter. Der nachfolgende Lieferanten-Verhaltenskodex dient der kontinuierlichen Umsetzung dieser Unternehmensrichtlinien. Er stellt unumstößliche Mindeststandards auf, zu deren Beachtung und Einhaltung LX ihre Geschäftspartner und Lieferanten, deren Mitarbeiter, Vertreter und Untervertragsnehmer (nachfolgend „Lieferanten“ genannt) im Rahmen ihrer geschäftlichen Aktivitäten verpflichtet.

EINHALTUNG VON GESETZEN, REGELN UND RECHTSVORSCHRIFTEN

Das unterzeichnende Unternehmen, seine Mitarbeiter, Vertreter und Untervertragsnehmer (nachfolgend „unterzeichnendes Unternehmen“ genannt) verpflichtet sich, alle relevanten und anwendbaren Gesetze, Regeln und Rechtsvorschriften, insbesondere Menschenrechte, Sicherheits-, Umweltschutz- und Gesundheitsvorschriften sowie Wettbewerbsrecht und Datenschutz, in den Ländern, in denen es tätig ist, einzuhalten und wird die Einhaltung dieser Gesetze, Regeln und Rechtsvorschriften überwachen und aufrechterhalten.

ACHTUNG DER MENSCHENRECHTE, ANTIDISKRIMINIERUNG

Das unterzeichnende Unternehmen behandelt alle Menschen mit Respekt und Fairness und achtet die Menschenrechte. Dazu gehören unter anderem das Verbot der Zwangs- oder Kinderarbeit, Regeln zu angemessener Bezahlung insbesondere der Regelungen des Gesetzes zum Mindestlohn und zu Überstunden, Sozialleistungen, Arbeitszeiten, Vereinigungsfreiheit und andere faire Arbeitsbedingungen in Übereinstimmung mit den anwendbaren Gesetzen.
Darüber hinaus hält das unterzeichnende Unternehmen ein Arbeitsumfeld aufrecht, das frei ist von Diskriminierung, Belästigung und sonstigem unredlichen Verhalten aufgrund von Geschlecht, Alter, Rasse, Hautfarbe, ethnischer oder nationaler Herkunft, Staatsangehörigkeit, Religion, religiösen Glaubensansichten, körperlicher oder geistiger Behinderung, sexueller Orientierung oder anderen gesetzlich geschützten Merkmalen.

ANTI-KORRUPTION

Das unterzeichnende Unternehmen stellt die Einhaltung der einschlägigen Anti-Korruptionsgesetze und –vorschriften sicher, einschließlich solcher, die die Bestechung im Ausland zum Gegenstand haben. Insbe‚sondere lehnt das unterzeichnende Unternehmen jegliche Form von Korruption, Bestechung, Diebstahl, Veruntreuung oder Erpressung ab noch bietet, fordert oder nimmt das unterzeichnende Unternehmen unter keinen Umständen illegale Zahlungen, wie Bestechungsgelder oder Schmiergelder, sowie illegaler Vorteile, wie Anreize, Geschenke oder Gefälligkeiten an, die für die Realisierung von Geschäftsmöglichkeiten erfolgen oder in irgendeinem Zusammenhang mit den Geschäftsaktivitäten mit LX stehen.

FAIRER WETTBEWERB

Das unterzeichnende Unternehmen bekennt sich uneingeschränkt zu den Grundsätzen des fairen Wettbewerbs. Es hält die Kartell- und Wettbewerbsgesetze strikt ein und wird die Teilnahme an wettbewerbswidrigen Praktiken nicht tolerieren. Das unterzeichnende Unternehmen wird insofern keine unzulässigen Vereinbarungen und Absprachen treffen, die den Zweck der Marktaufteilung oder z.B. Preis, Konditionen, Mengen oder Geschäftsbeziehungen beeinflussen. Auch wird es keine kartellrechtlich unzulässigen Absprachen durch abgestimmte Verhaltensweisen mit Wettbewerbern treffen.

PRODUKTSICHERHEIT, GESUNDHEIT UND UMWELT

Die von dem unterzeichnenden Unternehmen hergestellten und/oder gelieferten Produkte und erbrachten Leistungen müssen den gesetzlich vorgeschrieben Qualitäts- und Sicherheitsstandards entsprechen.
Darüber hinaus hält das unterzeichnende Unternehmen die jeweils geltende nationale Gesetzgebung zum Gesundheitsschutz und zur Arbeitssicherheit sowie andere anwendbare Gesetze ein. Es ist bestrebt, ein Arbeitsumfeld zu bieten, das Unfallverhütung fördert und Gesundheitsrisiken für seine Mitarbeiter ausschließt oder zumindest minimiert.
Das unterzeichnende Unternehmen muss umweltbewusst arbeiten und die jeweils geltenden nationalen Umweltgesetze, -regelungen und –standards einhalten, die in dem Land gelten, in dem die Produkte hergestellt bzw. die Leistungen erbracht werden.

DATENSCHUTZ, VERTRAULICHE INFORMATIONEN UND GEISTIGES EIGENTUM

Das unterzeichnende Unternehmen hält alle anwendbaren Datenschutzgesetze ein.
Über dies stellt das unterzeichnende Unternehmen sicher, dass vertrauliche Informationen oder Geschäftsgeheimnisse (nachfolgend „vertrauliche Informationen“ genannt), die ihm im Zusammenhang mit den

Geschäftsaktivitäten mit LX zur Kenntnis gelangen, streng vertraulich behandelt und dass diese nicht in unzulässiger Weise verwendet oder gegenüber Dritten offengelegt werden. Auch ist das geistige Eigentum von LX als vertrauliche Informationen zu schützen und zu sichern.

EINFUHR- UND AUSFUHRBESTIMMUNGEN

Das unterzeichnende Unternehmen hält sich an alle geltenden nationalen und internationalen Handelsgesetze und Vorschriften, insbesondere, aber nicht ausschließlich, an die anwendbaren Import- und Exportkontrollvorschriften, Zollgesetze sowie die Sanktionsregelungen.

SUPPLY CHAIN COMPLIANCE

Das unterzeichnende Unternehmen hat dafür Sorge zu tragen, dass alle in diesem Lieferanten-Verhaltenskodex beschriebenen Grundsätze und Anforderungen an seine Subunternehmer, Lieferanten und in der weiteren Wertschöpfungskette kommuniziert werden und bestärken diese darin, die beschriebenen sozialen Ziele und ethischen Grundsätze im Rahmen der Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen einzuhalten.

VERSTOSS GEGEN DEN LIEFERANTEN VERHALTENSKODEX, MELDUNG VON VERSTÖSSEN

Dieser Lieferanten-Verhaltenskodex ist Bestandteil aller vertraglichen Absprachen mit LX Lieferanten. Das unterzeichnende Unternehmen unternimmt alle geeigneten und zumutbaren Anstrengungen, die in diesem Lieferanten-Verhaltenskodex beschriebenen Grundsätze und Werte kontinuierlich umzusetzen und anzuwenden. Das unterzeichnende Unternehmen soll auf Verlangen über die wesentlichen Maßnahmen berichten, so dass nachvollziehbar wird, wie die Einhaltung grundsätzlich gewährleistet wird.
Bei Verdacht eines Verstoßes gegen den Lieferanten Verhaltenskodex unterstützt das unterzeichnende Unternehmen LX bei der Aufklärung des Sachverhaltes.

Im Falle von Verstößen gegen den Lieferanten Verhaltenskodex behält sich LX angemessenen Reaktionsmöglichkeiten vor, die von der Schwere des Verstoßes abhängig sind. Hierzu zählen insbesondere, jedoch nicht ausschließlich, die Aufforderung zur unverzüglichen Beseitigung des Verstoßes, die Geltendmachung von Schadensersatz oder Vertragskündigung.
Verstöße gegen den Lieferanten-Verhaltenskodex sind LX unverzüglich mitzuteilen.

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