Wir unterstützen Sie beim Antrag der Förderung!
15%
Förderung auf Material und Montage
140lm/Watt
Vorraussetzung bei Lichtbandleuchten - in beheizten Räumen
120lm/Watt
Vorraussetzung bei allen anderen Leuchten - in beheizten Räumen
100%
Unterstützung - Wir beantragen für Sie die Förderung

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM)

Wer kann Anträge stellen?


Antragsberechtigt sind:

  • Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften

  • freiberuflich Tätige

  • Kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Gemeinde- und Zweckverbände, sowie rechtlich unselbständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften, sofern diese zu Zwecken der Daseinsvorsorge handeln

  • Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Kammern oder Verbände

  • gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen

  • Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmer und kommunale Unternehmen

  • sonstige juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Wohnungsbaugenossenschaften


Die Antragsberechtigung gilt für Eigentümer, Pächter oder Mieter des Grundstücks, Grundstücksteils, Gebäudes oder Gebäudeteils, auf oder in dem die Maßnahme umgesetzt werden soll, sowie für Contractoren.
'

Fördergegenstand


Anlagentechnik (außer Heizung)
Gefördert wird der Einbau von Anlagentechnik in Bestandsgebäuden zur Erhöhung der Energieeffizienz des Gebäudes, die die in der Anlage zur Richtlinie festgelegten technischen Mindestanforderungen erfüllen, darunter

  • Einbau, Austausch oder Optimierung raumlufttechnischer Anlagen inklusive Wärme- / Kälterückgewinnung

  • bei Wohngebäuden: Einbau digitaler Systeme zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung bzw. zur Verbesserung der Netzdienlichkeit der technischen Anlagen des Gebäudes („Efficiency Smart Home“) oder des angeschlossenen Gebäudenetzes im Sinne von Ziffer 5.3 Buchstabe i) der Richtlinie)

  • bei Nichtwohngebäuden: Einbau von Mess-, Steuer- und Regelungstechnik zur Realisierung eines Gebäudeautomatisierungsgrades mindestens der Klasse B nach DIN V 18599-11

  • bei Nichtwohngebäuden: Kältetechnik zur Raumkühlung

  • bei Nichtwohngebäuden: Einbau energieeffizienter Beleuchtungssysteme



Nicht gefördert werden



  • Eigenbauanlagen und Anlagen, die in weniger als vier Exemplaren betrieben werden oder betrieben worden sind (Prototypen)

  • gebrauchte Anlagen und Anlagen mit wesentlich gebraucht erworbenen Anlagenteilen.

'

Investitionsvolumen und Höhe der Förderung


Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 2.000 Euro (brutto). Der Fördersatz beträgt 20 Prozent der förderfähigen Ausgaben.

Die förderfähigen Ausgaben für energetische Sanierungsmaßnahmen sind gedeckelt auf 1.000 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche, insgesamt auf maximal 15 Millionen Euro.

Die Antragstellung für Anlagentechnik (außer Heizung) erfordert die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten.
'

Wir unterstützen Sie!


Durch unsere langlebigen LED Lösungen und Energieeffizienz Experten, bieten wir Ihnen bei Hallenbeleuchtung, Parkplatz oder Fassadenbeleuchtung Qualität und Unterstützung, schlüsselfertig aus einer Hand.
'
Was sind die nächsten Schritte?
Step 1
Sie benötigen einen Kostenvoranschlag des ausführenden Unternehmens. Wir beraten Sie hierzu gern.
Step 2
Sie benötigen einen Energieeffizienz Experten. Unser Partner berät Sie hierzu gern!
Step 3
Wir bereiten das BAFA Antragsformular für Sie vor.